Das Wichtigste auf einem Blick

 

1 Jahr: Gehaltsabrechnungen (mindestens bis Prüfung der Lohnsteuerbescheinigung)

2 Jahre: Handwerkerrechnungen für Privatpersonen

3 Jahre: Kontoauszüge, Mietunterlagen nach Auszug, abgelaufene Versicherungen und Abonnements

4 Jahre: Steuerunterlagen (bei Vorläufigkeit oder Vorbehalt)

6 Jahre: Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen für Eigentümer:innen/Vermieter:innen sowie Steuerunterlagen bei sehr hohem Einkommen

10 Jahre: Steuerbescheide (empfohlen: dauerhaft), Unterlagen von Selbstständigen und Freiberufler:innen

Die Fristen beginnen am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.

Für digitale Unterlagen gelten dieselben Fristen wie für Papierdokumente. Wichtig ist, relevante Dokumente regelmäßig zu sichern und lokal verfügbar zu halten.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sollten Unterlagen mit personenbezogenen oder sensiblen Daten DSGVO-konform vernichtet werden – Papierdokumente durch Schreddern, digitale Daten durch sicheres Löschen und physische Zerstörung von Datenträgern

 

 

 

 

 

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