Hilfe bei Rechnungen und Mahnungen in Hamburg
Wenn eine Rechnung nicht nachvollziehbar ist
Eine unbekannte Forderung, eine unerwartete Rechnung oder bereits eine Mahnung: Solche Schreiben sollten nicht einfach liegen bleiben.
Ich unterstütze Privatpersonen dabei, die vorhandenen Unterlagen zu sichten, Rechnungen und dazugehörige Schreiben zusammenzuführen und offene Fragen gegenüber dem jeweiligen Unternehmen oder Dienstleister schriftlich zu klären.
Wobei ich Sie unterstützen kann
Zum Beispiel:
Rechnungen und Mahnungen sichten und zuordnen
zugehörige Verträge, Schreiben und Belege zusammenstellen
Rechnungspositionen und vorhandene Unterlagen gegenüberstellen
fehlende Belege oder Erläuterungen anfordern
Sachverhalte chronologisch aufbereiten
Rückfragen und Anschreiben formulieren
Korrespondenz mit Unternehmen und Dienstleistern organisieren
Zahlungsvorgänge anhand vorhandener Unterlagen nachvollziehen
Erst verstehen, dann reagieren
Nicht jede Mahnung bedeutet automatisch, dass eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. Oft fehlen schlicht Informationen.
Deshalb verschaffe ich mir zunächst gemeinsam mit Ihnen einen Überblick: Was wurde bestellt oder vereinbart? Welche Rechnung wurde gestellt? Welche Zahlungen sind erfolgt? Welche Schreiben liegen bereits vor?
Auf dieser Grundlage kann eine sachliche Klärung mit dem Rechnungssteller vorbereitet werden.
Auch bei umfangreicheren Vorgängen
Gerade wenn über längere Zeit mehrere Rechnungen, Mahnungen und Schreiben eingegangen sind, kann eine geordnete Aufarbeitung hilfreich sein.
Ich bringe die vorhandenen Unterlagen in eine nachvollziehbare Reihenfolge und unterstütze Sie beim weiteren Schriftverkehr.
Sie können eine Rechnung oder Mahnung nicht nachvollziehen?
Sprechen Sie mich an. Wir sehen uns zunächst die vorhandenen Unterlagen an und klären, welche nächsten Schritte erforderlich sind.
Hinweis: Ich erbringe keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung von Forderungen. Bei rechtlich streitigen Sachverhalten kann die Einschaltung einer Verbraucherberatung oder Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts erforderlich sein.
